Gartenfreunde Oberbilk 1945 e.V.
Antrag auf Garteneinrichtungen


Lieber Gartenfreund,

damit nicht alle möglichen Garteneinrichtungen, insbesondere Flächen und Maße, in unseren Gärten angelegt werden, bedarf es Genehmigungen.

Teilweise können diese vom Vorstand genehmigt werden, teilweise müssen diese an den Stadtverband eigereicht werden. Der Stadtverband hat hierfür eigene Regeln. Es müssen teilweise Zeichnungen angefertigt werden und der Stadtverband schaut sich diese nach Genehmigung und zeitnaher Errichtung dann auch an. Ja, eingereichte Genehmigungen müssen innerhalb von 12 Monaten, nach Genehmigung, auch errichtet werden.

Für die Einrichtungen, die der Vorstand genehmigen darf, also Vereinsentscheidungen, reicht ein schriftlicher Antrag oder es kann das unten stehende Online-Formular verwendet werden. In diesem Formular steht auch, was der Vorstand genehmigen darf. Sollte es darüber hinaus noch andere Vorstellungen geben, können diese per Nachrichtenfeld auch an den Vorstand übermittelt werden. Dieser wird denn entweder entscheiden oder an den Stadtverband verweisen.

Bitte beachtet bei allem was ihr im Garten errichtet, dass die Verwendung von Beton oder Betonähnlicher-Stoffe, für Fundemente oder Befestigungen, Grundsätzlich untersagt ist. Eine genaue Erläuterung findet ihr in der Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Nutzt dazu gerne das Online Formular

Ich beantrage die Genehmigung folgender Einrichtungen:




* Pflichtfeld
Gartenfreunde Oberbilk 1945 e.V.
Hügelstr. 85
40591 Düsseldorf